Krise der Rüstungskontrolle
Zwischen Ruine und Wiederaufbau
Die Ära verlässlicher Rüstungskontrolle scheint vorbei, und doch bleibt sie politisch notwendiger denn je. Denn mit der Rückkehr von Großmachtrivalitäten wächst auch das Risiko ungebremster Aufrüstung. Hinzu kommen neue Technologien und rüstungsindustrielle Interessen, die das strategische Umfeld verändern. Die bisherigen Regeln passen insofern nicht mehr zur strategischen Wirklichkeit. Deshalb stellt sich die Frage, wie militärische Konkurrenz überhaupt noch begrenzt werden kann. Auch wenn die internationale Rüstungskontrolle in einer tiefen Krise steckt, ist ihr Bedeutungsverlust damit nicht besiegelt.
Die internationale Rüstungskontrolle steckt in einer tiefen Krise. In den vergangenen Jahren sind zentrale Abkommen weggefallen, ausgehöhlt oder politisch blockiert worden: der INF-Vertrag 2019, Open Skies wenig später 2020 bzw. 2021, die konventionelle Rüstungskontrolle in Europa ist seit dem russischen Angriff auf die Ukraine weitgehend entwertet (siehe Glossar, S. 7). Mit dem Auslaufen von New START am 5. Februar 2026 ist nun auch das letzte bilaterale Abkommen zur Begrenzung strategischer Nuklearwaffen zwischen den USA und Russland entfallen. Zugleich steigen die Verteidigungsausgaben weltweit auf ein Rekordhoch von 2,718 Billionen US-Dollar. Neue Technologien wie Hyperschallwaffen, Cyberfähigkeiten und militärische Anwendungen künstlicher Intelligenz verschärfen den Wettbewerb zusätzlich, auch, da sie neue Angriffsoptionen eröffnen.
Glossar zur Rüstungskontrolle
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Facetten der Krise
Diese Krise der Rüstungskontrolle darf jedoch nicht vorschnell als das Ergebnis politischer Entscheidungen einzelner Staaten, kurzfristiger Vertrauensverluste zwischen Rivalen oder gar einer Reihe unglücklicher Einzelfälle verkannt werden. Sie zeigt vielmehr, dass die bisherige Rüstungskontrollarchitektur immer weniger zu einer veränderten Weltlage passt. Viele ihrer Regeln stammen aus einer Zeit, in der strategische Stabilität vor allem zwischen Washington und Moskau organisiert wurde. Heute ist das internationale System unübersichtlicher geworden. Neben den USA und Russland spielt vor allem China militärisch und nuklear eine immer größere Rolle. Damit gerät ein System unter Druck, das auf die Logik bipolarer Rivalität zugeschnitten war. Die Krise der Rüstungskontrolle ist mithin ein Symptom der wachsenden Diskrepanz zwischen der verkrusteten institutionellen Ordnung internationaler Sicherheit und der sich verändernden Machtverteilung im internationalen System.
Rüstungskontrolle funktioniert am ehesten dort, wo Rivalen ein gemeinsames Interesse daran haben, gefährliche Eskalationen zu begrenzen. Insofern ist sie kein Gegenmodell zur Konkurrenz, sondern eine Form, Konkurrenz kalkulierbar zu machen. Es geht folglich nicht primär um Abrüstung, sondern um Transparenz, verbindliche Verhaltensregeln und Risikobegrenzung. Damit diese Mechanismen tragen, braucht es allerdings bestimmte Voraussetzungen: ein Mindestmaß an strategischem Gleichgewicht, d. h. militärischer Symmetrie, die technische Möglichkeit verifizierbarer Vereinbarungen sowie ausreichende innenpolitische Unterstützung für entsprechende Vereinbarungen.
Diese Voraussetzungen sind unter multipolaren Bedingungen jedoch weitaus schwieriger herzustellen.
Ganz offenbar ist der gegenwärtige Status quo instabil (vgl. Wisotzki/Kühn 2021). Das zeigt sich derzeit besonders im nuklearen Verhältnis zwischen den USA, Russland und China (siehe auch den Beitrag von René Geiser in diesem Heft). Indessen wäre ein stabiles trilaterales Gleichgewicht nur möglich, wenn China sein Arsenal massiv ausbaute oder die etablierten Nuklearmächte deutlich abrüsteten. Beides scheint derzeit – trotz vereinzelter Bemühungen – wenig wahrscheinlich. Denn weder Russland noch die USA (und ihre Verbündeten) werden aller Wahrscheinlichkeit nach absehbar abrüsten, im Gegenteil, und auch China geht zu einem größeren, stärker diversifizierten Arsenal über. Deshalb stoßen sowohl bilaterale als auch klassische multilaterale Modelle der Rüstungskontrolle an Grenzen, während geopolitische Konflikte vom Krieg in der Ukraine bis zum Indopazifik die Unsicherheit weiter erhöhen.
Rüstungskontrolle entsteht meist als Instrument zur Stabilisierung strategischer Rivalität. Dauerhaft tragfähig bleibt sie aber nur, wenn ihre institutionelle Struktur der tatsächlichen Machtverteilung entspricht oder sich ihr anpassen kann. Verschieben sich Machtverhältnisse, ohne dass sich die Regeln mitverändern, kommt es zu institutioneller Erosion, erhöhter Instabilität und neuen Rüstungsdynamiken. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen sich Rüstungskontrolle wieder zu einem Instrument strategischer Stabilität entwickeln und erhalten bleiben kann.
Rüstungskontrolle: terminologische und konzeptionelle Grundlagen
Unter den anarchischen Bedingungen der internationalen Politik hat Rüstungskontrolle im engeren Sinne nicht zum Ziel, Waffen abzuschaffen (Abrüstung) oder ihre Proliferation zu verhindern (Nichtverbreitung), sondern sicherheitspolitische und militärische Konkurrenz politisch zu begrenzen und berechenbar zu machen. Folglich setzt Rüstungskontrolle nicht bei der Erwartung politischer Harmonie an, sondern berücksichtigt, dass sich auch Rivalen freiwillig bestimmten Regeln unterwerfen, um Eskalation zu vermeiden.
Diese Idee liegt der klassischen Rüstungskontrolle zugrunde: Gegner versuchen, besonders gefährliche Aspekte ihrer Konkurrenz einzuhegen. Sie vereinbaren Obergrenzen, schaffen Transparenz, legen Kontrollmechanismen fest oder verbieten bestimmte Systeme. Ziel ist nicht, Konflikte aufzulösen, sondern Eskalationsrisiken zu senken, Überraschungsangriffe unwahrscheinlicher zu machen und kostspielige Rüstungsdynamiken zu begrenzen. Rüstungskontrolle ist somit kein Gegenmodell zur Abschreckung, sondern ihr Korrelat und politisches Korrektiv.
Historisch spricht vieles für dieses Verständnis. So entstanden wichtige Abkommen des 20. Jahrhunderts nicht in Zeiten besonderer Eintracht, sondern gerade unter Bedingungen harter strategischer Rivalität. Das galt für die nukleare Rüstungskontrolle zwischen den USA und der Sowjetunion ebenso wie für spätere Vereinbarungen in Europa. Eine Binsenweisheit, die besagt, Rüstungskontrolle sei nur möglich, wenn sie eigentlich nicht gebraucht wird, und unmöglich, wenn sie gebraucht wird, greift deshalb zu kurz. Eher gilt: Gerade wenn Rivalität und Konkurrenz nicht mehr kalkulierbar sind, entsteht das Interesse, sie zu regulieren.
Das sogenannte Sicherheitsdilemma zeigt, warum dies nötig ist: Aufgrund politischer Entwicklungen rüsten Staaten auf, um sich sicherer zu fühlen. Andere Staaten nehmen diese Aufrüstung wiederum als potenzielle Bedrohung wahr und reagieren ihrerseits mit Aufrüstung, und so weiter. Als Ergebnis dieses Dilemmas entsteht eine Rüstungsspirale, bei der jede Seite, selbst wenn sie defensiv handelt, doch zu mehr Unsicherheit beiträgt. Rüstungskontrolle ist ein Versuch, diese (Rüstungs-)Dynamik abzubremsen oder gar eine Trendwende herbeizuführen. Sie zielt darauf ab, militärische Fähigkeiten oder bestimmte Waffensysteme so zu regulieren, dass Konkurrenz nicht unweigerlich in Instabilität umschlägt.
Dabei ist sie, abseits strategischer Erwägungen, auch ein ökonomisches und industriepolitisches Feld. Denn Beschaffungsprogramme schaffen Abhängigkeiten, binden Arbeitsplätze, fördern technologische Entwicklung und erzeugen politische Interessen. Das wiederum erschwert Begrenzungen, kann aber auch verlässliche Regeln, also Planbarkeit schaffen. Rüstungskontrolle steht deshalb immer im Spannungsfeld von Sicherheitsinteressen, industriepolitischen Erwartungen und technologischer Dynamik. Das erklärt allerdings noch nicht, warum manche historische Phasen eher zu stabiler Rüstungskontrolle führten und andere zu ihrem Verfall.
Rüstungskontrolle entsteht nicht im luftleeren Raum, sondern innerhalb bestimmter politischer Bedingungen und Kräfteverhältnisse. Sie greift vor allem in Konstellationen, in denen Rivalen gegenseitig ihre Fähigkeiten, zentrale Akteure und somit gemeinsame Interessen an Begrenzung verstehen. Ähnlich wie die internationale Ordnung bleibt auch Rüstungskontrolle stabil, solange sie die realen Machtverhältnisse widerspiegelt und im Kern akzeptiert ist. Instabilität wächst hingegen, wenn aufsteigende Mächte wirtschaftlich und militärisch aufholen und die bestehende Ordnung nicht mehr als angemessen ansehen. Dann nehmen Konkurrenz, Misstrauen und Aufrüstung zu, weil unklar ist, wer künftig welche Rolle spielen wird und nach welchen Regeln. Aus diesen Unsicherheiten über Fähigkeiten, Absichten und technologische Entwicklung entstehen neue Rüstungsdynamiken, die die bestehenden Institutionen wiederum unter Anpassungsdruck setzen.
Viele der zentralen Abkommen strategischer Stabilität stammen aus einer Welt, die anders – zunächst bipolar und später für kurze Zeit unipolar – geprägt war als heute. Die Zeit nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes war dahingehend ambivalent. Einerseits eröffnete sie neue Spielräume für multilaterale und normative Erweiterungen der Rüstungskontrollarchitektur. So profitierten etwa exportkontrollpolitische Arrangements oder die Verdichtung von Nichtverbreitungsnormen von einem vergleichsweise günstigen internationalen Umfeld. Andererseits veränderte das Ende der klassischen Ost-West-Konfrontation auch die strategische Logik. Mit dem Wegfall der bipolaren Gegnerschaft verlor Rüstungskontrolle ihren Bezugsrahmen. Wo strategische Konkurrenz diffus wurde oder sicherheitspolitische Prioritäten sich verschoben, nahm auch der politische Druck ab, aufwändige und restriktive Begrenzungsregime aufrechtzuerhalten oder weiterzuentwickeln. Die unipolare Phase war deshalb nicht einfach eine Phase linearer Stärkung der Rüstungskontrolle, sondern eine Phase ihrer Re-Programmierung: von einem Instrument der Stabilisierung wechselseitiger Abschreckung hin zu einem breiter gefassten Instrument normativer Ordnungspolitik.
Gerade in dieser normativen Entgrenzung vom strategischen Interesse lag allerdings eine spätere Verwundbarkeit. So ist das gemeinsame strategische Interesse an Stabilität nicht verschwunden, wird aber durch verschärfte Großmachtrivalität entlang normativer Ordnungsansprüche überlagert. Mit der Verschiebung globaler Machtverhältnisse in den Globalen Süden, insbesondere mit dem Aufstieg Chinas, ist die Architektur kaum noch mit der strategischen Realität kongruent. Hinzu kommen technologische Innovationen wie Hyperschallwaffen, Cyberfähigkeiten und Künstliche Intelligenz, die Macht diffuser verteilen und damit Regeln und Realität zusehends entkoppeln. Das wirft die Frage auf, ob Rüstungskontrolle denn überhaupt noch funktionieren kann.
Wann Rüstungskontrolle funktioniert –
und wann nicht
Ein Blick auf die multilaterale Rüstungskontrolllandschaft zeigt, dass offenbar ein grundsätzliches Interesse daran besteht, Rüstungsgüter zu begrenzen. Abkommen wie der Nichtverbreitungsvertrag (NVV) oder die Chemiewaffenkonvention (CWC) haben nahezu universelle Geltung erlangt – Rüstungskontrolle ist insofern ein anerkanntes Instrument zur Stabilisierung internationaler Politik. Allerdings sagt dies noch wenig über die Wirksamkeit der Regime aus. Tatsächlich zeigt die aktuelle Weltlage, dass Rüstungskontrolle als Stabilitätsinstrument zunehmend an Attraktivität verloren hat. Vor allem die seit Jahren steigenden weltweiten Militärausgaben – 2025 beliefen sie sich auf 2,7 Billionen US-Dollar – zeugen von einer strategischen Lage, in der das Streben nach militärischer Handlungsfreiheit, Abschreckung und technologischem Vorsprung stärker gewichtet wird als das Interesse, dieses zu begrenzen.
Unter welchen Bedingungen also kann Rüstungskontrolle funktionieren, d. h. stabilisierend wirken?
Rüstungskontrolle entsteht häufig dort, wo Staaten erkennen, dass ungebremste Aufrüstung entweder für alle zu gefährlich oder aber militärisch nutzlos ist. Dann haben Staaten ein rationales Interesse daran, der Konfrontation Regeln zu geben: um Eskalation zu vermeiden, riskante Missverständnisse zu verringern und die Kosten eines offenen Wettrüstens zu begrenzen. Ob das gelingt, hängt vor allem davon ab, inwieweit (weitere) Aufrüstung einen strategischen Vorteil verspricht, neue Militärtechnologien verifiziert werden können und Abkommen innenpolitisch so unterstützt werden, dass sie nicht bei der ersten Krise wieder preisgegeben werden.
Zunächst ist mit Blick auf den strategischen Vorteil festzuhalten, dass die bilateralen Verträge zwischen Washington und Moskau nicht nur aufgrund der gegenseitigen existentiellen Bedrohung funktionierten, sondern auch, weil sie in einer im Kern bipolaren Welt sattfanden, in der die zentralen Risiken, Akteure und Waffenkategorien vergleichsweise klar umrissen waren. Diese Voraussetzungen erodieren heute. Zwar besitzen die USA und Russland weiterhin den weit überwiegenden Teil der weltweiten Nuklearwaffen, doch die strategische Lage ist längst nicht mehr binär. Chinas Arsenal wächst seit 2023 schätzungsweise um rund 100 Sprengköpfe pro Jahr und soll bis 2035 auf 1.500 ansteigen. Daneben erweitern auch Frankreich und Nordkorea ihr Arsenal (SIPRI 2025; FAS 2026).
Wie sich Russland und die USA nach Auslaufen von New START verhalten werden, ist noch unklar. Hochrechnungen gehen davon aus, dass die USA und Russland ihre strategischen Nukleararsenale relativ schnell durch das „Uploaden“ vorhandener Reserve-Sprengköpfe auf bestehende Trägersysteme vergrößern könnten (USA 1.600 ➝ 3.500, Russland 1.400 ➝ 2.500) (BICC u. a. 2025, 103) – Ausdruck wachsender Rivalität mit China, russischer Aufrüstung und einer insgesamt ungeordneten nuklearen Konkurrenz.
Ebenso entscheidend ist, ob Regeln praktisch überprüft, d. h. verifiziert werden können. Rüstungskontrolle war immer dann besonders belastbar, wenn sie auf wiederkehrenden Meldungen, Datenaustausch und Vor-Ort-Kontrollen beruhte. New START war dafür ein prägnantes Beispiel. Gerade weil der Vertrag auf Transparenz und Verifikation setzte, blieb er über Jahre politisch und militärisch relevant. Sein Auslaufen am
5. Februar 2026 markiert daher auch das Wegfallen des letzten großen vertraglich geregelten Transparenzrahmens im strategischen Nuklearbereich.
Ebenso zeigt die Chemiewaffenkonvention mit ihrer Umsetzungsorganisation, der Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons (OPCW), wie wichtig starke Kontrollmechanismen sind. Zugleich belegt gerade der wiederholte Einsatz chemischer Waffen im syrischen Bürgerkrieg trotz formalen Beitritts Syriens zur CWC, dass selbst ein vergleichsweise robustes Verifikationsregime Verstöße nicht automatisch verhindert, sie aber vor allem sichtbar und zurechenbar macht. Die OPCW hat bis 2026 vier chemiewaffenbezogene Verstöße dokumentiert und syrische Streitkräfte als Täter identifiziert. Die Biowaffenkonvention (BWC) macht umgekehrt die strukturelle Schwäche eines Regimes deutlich, das zwar ein umfassendes Verbot enthält, aber bis heute über keinen vergleichbaren Verifikationsmechanismus verfügt. Gerade unter den Bedingungen rasanter biotechnologischer Entwicklung und ausgeprägter Dual-use-Probleme ist dies ein gravierendes Defizit.
Der biologische Bereich zeigt, dass normative Prohibition ohne institutionell belastbare Verifikation kaum Wirkung entfaltet.
Im konventionellen Bereich ist die Lage ähnlich, wenn auch institutionell anders gelagert. Vor allem Abkommen wie der KSE-Vertrag oder der Vertrag über den Offenen Himmel haben die Bedeutung von Verifikation im konventionellen Bereich gezeigt. Doch die europäische konventionelle Rüstungskontrolle ist politisch entleert; der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat diese Entwicklung nicht ausgelöst, aber radikal verschärft.
Unter Bedingungen offener zwischenstaatlicher Kriegführung, massiver konventioneller Aufrüstung und veränderter Bedrohungswahrnehmungen sinkt die Bereitschaft zu wechselseitigen Begrenzungen erheblich. Das gemeinsame strategische Interesse an Stabilität wird selbst hier nicht vollständig aufgehoben, aber durch kurzfristige Sicherheitsimperative und Abschreckungslogiken überlagert. Neue Technologien, allen voran Autonomie in Waffensystemen, stellen die Verifikation künftiger Rüstungskontrolle zudem vor große Herausforderungen (siehe auch den Beitrag von Jürgen Altmann in diesem Heft). Obwohl politische Problemwahrnehmung vorhanden ist, entstehen erhebliche Schwierigkeiten für Definition, Messbarkeit und Kontrolle.
Schließlich wird der Einfluss der Innenpolitik auf erfolgreiche Rüstungskontrolle häufig unterschätzt. Denn Rüstungskontrolle basiert nicht nur auf strategischer Vernunft, sondern auch auf tragfähigen innenpolitischen Koalitionen. Dabei können Koalitionslogiken, bürokratische, fiskalische und parteipolitische Präferenzen sowie zivilgesellschaftliche Proteste eine Rolle spielen (vgl. Prust 2025). Die Ratifizierung von New START im Jahr 2010 durch den US-Senat mit 71 zu 26 Stimmen war ein Ausdruck parteiübergreifender Absicherung.
Wo diese Grundlage fehlt oder wegbricht, wird Rüstungskontrolle fragil. Innenpolitisch sinkt in vielen Staaten die Bereitschaft, sicherheitspolitisch restriktive Arrangements gegen den Druck von Bedrohungsnarrativen, Modernisierungsprogrammen und industriepolitischen Interessen durchzusetzen. Deutlich wird dies etwa an der Austrittsabstimmung des polnischen Sejm aus dem KSE-Vertrag. Auch der INF-Vertrag scheiterte nicht bloß an Misstrauen, sondern an der weggefallenen Unterstützung für die strategische Tragfähigkeit des Abkommens im US-Senat. Nunmehr veranschlagt das Congressional Budget Office für Betrieb, Erhalt und Modernisierung der US-Nuklearstreitkräfte von 2025 bis 2034 Kosten von 946 Milliarden US-Dollar.
Rüstungskontrolle hängt deshalb immer auch davon ab, inwieweit Regierungen ihren innenpolitischen Öffentlichkeiten, Parteien und sicherheitspolitischen Apparaten noch plausibel vermitteln können und wollen, dass Begrenzung mehr Sicherheit schafft als zusätzliche Aufrüstung.
Mit der Multipolarisierung der Nuklearordnung, der technologischen Verschiebung hin zu zunehmend schlechter kontrollierbaren Fähigkeiten, dem Wiederanstieg der militärischen Ausgaben und der Erosion parteiübergreifender Zustimmung sieht sich Rüstungskontrolle schwierigen Bedingungen ausgesetzt. Dennoch bleibt sie notwendig – vielleicht notwendiger denn je. Sie wird aber nur dann wieder wirksam werden, wenn sie nicht länger auf die Welt von gestern zugeschnitten ist.
Spannungsfeld von Sicherheits-, Industrie-
und Technologiepolitik
Rüstungskontrolle gerät in besonderem Maße unter Druck, wenn Aufrüstung nicht mehr allein sicherheitspolitisch begründet, sondern zugleich industrie- und technologiepolitisch strukturiert wird. Wenn Staaten ihre Sicherheit vorrangig über beschleunigte Modernisierung, die Entwicklung neuer Waffensysteme und den Ausbau eigener Produktionskapazitäten bestimmen, steigen die Investitionen, während die Bereitschaft sinkt, sich auf rechtlich oder politisch verbindliche Begrenzungen einzulassen. Dies trägt zur Ausbildung des sogenannten Militärisch-Industriellen-Komplexes bei, in dem die Rüstungsindustrie nicht bloß Dienstleisterin staatlicher Sicherheitspolitik, sondern eigenständiger politischer Einflussfaktor ist (siehe den Beitrag von Johannes Varwick in diesem Heft). Großvolumige Beschaffungsprogramme schaffen Beschäftigung, binden erhebliche Haushaltsmittel, stimulieren (rüstungs-)technologische Forschung und Entwicklung und erzeugen Erwartungshaltungen, die sich politisch nur schwer revidieren lassen. Ist Aufrüstung einmal industriepolitisch aufgeladen, sieht sich Rüstungskontrolle nicht mehr nur mit strategischer Rivalität, sondern ebenso mit wirtschaftlichen und institutionellen Beharrungsinteressen konfrontiert.
Mit den weltweit steigenden Militärausgaben nahmen auch die Umsätze der 100 größten Rüstungsunternehmen zu und erreichten 2024 ein Volumen von 679 Milliarden US-Dollar. Militärische Konkurrenz, industrielle Kapazitäten und technologische Innovationsdynamiken verstärken sich dabei wechselseitig und erhöhen die politischen Opportunitätskosten jeder Form wirksamer Begrenzung. Dies gilt in besonderer Weise für den Dual-use-Bereich, in dem Technologien zugleich militärisch wie wirtschaftlich als strategisch relevant eingestuft werden. Wer in solchen Feldern auf technologischen Vorsprung setzt, wird Rüstungskontrolle rasch als strukturellen Nachteil bewerten. Begrenzung erscheint dann nicht als Beitrag zur Stabilisierung, sondern als Verzicht auf sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit, ökonomische Chancen und geopolitischen Einfluss.
Gleichwohl wäre es verkürzt, Rüstungsindustrie und Rüstungskontrolle als schiere Gegenpole zu begreifen. Verlässliche Regelwerke können vielmehr Planungssicherheit schaffen. Klare Obergrenzen, Transparenzvorgaben und belastbare Verbotsregime machen Kosten besser kalkulierbar und sind geeignet, kostenintensive qualitative Wettrüstungsdynamiken abzumildern, auch ohne Rückgriff auf eine zeitweilig diskutierte Verstaatlichung der Rüstungsindustrie. Doch gerade in der gegenwärtigen, politisch nur unzureichend regulierten Lage wirkt die Rüstungsindustrie strukturell eher als Verstärker von Aufrüstung denn als Träger ihrer Begrenzung. Gerade deshalb ist Rüstungskontrolle politisch umso schwerer durchsetzbar.
Trotz Krise kein Irrweg
Die Krise der Rüstungskontrolle sollte insofern nicht mit ihrem Bedeutungsverlust verwechselt werden. Rüstungskontrolle darf nicht einfach als Abrüstung oder Gegenmodell zur militärischen Konkurrenz missverstanden werden. Ihrem historischen Leitbild nach zielt sie nicht darauf, zwischenstaatliche Rivalität aufzuheben, sondern diese zu begrenzen, zu strukturieren und in ihren Eskalationsrisiken berechenbarer zu machen.
Die Krise der Rüstungskontrolle liegt darin, dass sich geopolitische Rivalität, technologische Beschleunigung und industrielle Aufrüstungsdynamiken derzeit mit einer Geschwindigkeit entwickeln, mit der politische Regelungsregime kaum Schritt halten können. Sie erschöpft sich deshalb nicht in punktuellen Vertragsverletzungen oder einem Defizit an politischem Willen, sondern verweist vielmehr auf ein tieferliegendes Strukturproblem: Die überkommenen Ordnungen erweisen sich zunehmend als nur noch eingeschränkt anschlussfähig an eine veränderte internationale Macht-, Konflikt- und Technologiestruktur. Daraus folgt jedoch nicht ihre Bedeutungslosigkeit. Unter den Bedingungen wachsender Instabilität wird Rüstungskontrolle absehbar erneut an Bedeutung gewinnen, sowohl als sicherheitspolitische Gestaltungsaufgabe wie auch als analytische Kategorie.
Literatur
BICC, IFSH, INEF und PRIF 2025: Friedensgutachten 2025. Bonn https://www.friedensgutachten.de/user/pages/02.2025/02.ausgabe/01.gesamt/FGA2025_Gesamt.pdf
Kristensen, Hans u. a. 2025: Status of World Nuclear Forces. Federation of American Scientists (FAS). https://fas.org/initiative/status-world-nuclear-forces/
Nuclear Threat Initiative (NTI) 2025: Treaties and Regimes Repository. https://www.nti.org/education-center/treaties-and-regimes/
Prust, Oscar 2025: Parlamentarische Rüstungskontrolle: neue Technologien und Sicherheitspolitik in der Kontroverse. Opladen.
Stockholm International Peace Research Institute (2025): SIPRI Yearbook 2025: Armaments, Disarmament and International Security. Oxford: Oxford University Press.
United Nations Office of Disarmament (UNODA) 2025: Treaty Database. https://treaties.unoda.org/t/antarctic
Wisotzki, Simone/Kühn, Ulrich 2021: Crisis in Arms Control: An Introduction. In: Zeitschrift für Friedens- und Konfliktforschung (2), S. 83–94.
(Alle Links zuletzt geprüft am 24.03.2026.)