Kampagnen gegen Abtreibungen
Eine kurze Historie (extrem) rechter Politik
Kampagnen gegen Abtreibungen und damit gegen die reproduktiven Rechte von Frauen sind ein zentrales Anliegen von rechtem Antifeminismus. Sie sind eng mit der völkischen Erzählung von der „Familie als Keimzelle des Volkes“ verknüpft – und häufig auch mit antisemitischen Traditionslinien. Wie wirksam das Thema bis heute ist, zeigt die Analyse eines aktuellen Beispiels.
Abtreibung bzw. der Abbruch ungewollter Schwangerschaften wird nach wie vor durch den im Jahr 1871 verabschiedeten Paragraphen 218 geregelt. Dieser besagt aktuell, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig sind, aber unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben. Diese Ausnahmen umfassen den Abbruch von Schwangerschaften innerhalb der ersten zwölf Wochen nach einer Pflichtberatung und dreitägigen Bedenkzeit, Schwangerschaften nach Vergewaltigung und in Fällen, bei denen eine Gefahr für die Gesundheit der Frau diagnostiziert wird. Ich bin mir bewusst, dass nicht alle ungewollt schwangeren Personen sich als weiblich bezeichnen. Da dies jedoch auf die überwiegende Mehrheit zutrifft und der Kampf gegen den §218 und für reproduktive Rechte untrennbar mit feministischen Kämpfen von Frauen verbunden war, spreche ich in diesem Zusammenhang von Frau/Frauen. Reformen zur Legalisierung von Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Wochen wurden in der Vergangenheit immer wieder erfolglos angestrengt, u. a. auch durch feministische Bürgerrechtler_innen der friedlichen Revolution 1989, unterstützt von westdeutschen Feminist_innen. Sie versuchten, das wesentlich liberalere Abtreibungsgesetz der DDR zu verteidigen und in den Prozess der sogenannten Wiedervereinigung einzubringen.
Seit jeher sind Kampagnen gegen Abtreibung (und damit gegen die reproduktiven Rechte von Frauen) ein zentrales Anliegen und eine Strategie zur Verbreitung und Normalisierung von (rechtem) Antifeminismus. Sie sind eng verwoben mit der zunächst offen völkischen Erzählung von der ‚Familie als Keimzelle des Volkes‘.
Diese Thematisierung ist darin begründet, dass das Thema Schwangerschaftsabbruch die extreme Rechte in ihrem Kern berührt: zentraler Bezug der alten und sog. neuen Rechten stellt nach wie vor die Konstruktion einer „Volksgemeinschaft“ dar, die sich an dem nationalsozialistischen Vorbild orientiert. Konstitutiv für diese Konstruktion bleibt – ganz im Sinne einer ausschließlich binären und starren Geschlechterordnung mit „richtigen Männern“ und „wahren“ Frauen – die Verpflichtung der Steigerung der Geburtenrate (für den Erhalt der „Volksgemeinschaft“). Zur (mehrfachen) Mutterschaft sollen jedoch keinesfalls alle Frauen verpflichtet werden. Die Verpflichtung begrenzt sich auf Frauen, die als „deutsch“ kategorisiert werden.
„Die biopolitische Verantwortung für den ,Volkstod‘, hier verstanden als Tod der weißen ,Rasse‘, obliegt in besonderem Maß der ,weißen‘ Frau, die ihren Auftrag annehmen…