Zum Hauptinhalt springen

Der Autor

Prof. Dr. phil. Armin Pfahl-Traughber, Politikwissenschaftler und Soziologe, lehrt an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl und an der Universität Bonn.

Israelbezogener Antisemitismus oder legitime Kritik?

Kursierende Definitionen zur Differenzierung kritisch geprüft

Über die Frage, wie man israelfeindlichen Antisemitismus von legitimer Kritik an der israelischen Politik unterscheiden kann, wird immer wieder kontrovers diskutiert. Dazu liegen auch drei bekannte und einflussreiche Definitionen vor: die IHRA-Definition, der 3-D-Test und die Jerusalem-Declaration, jeweils ergänzt um einschlägige Kriterienkataloge. Alle drei Begriffsbestimmungen weisen Stärken und Schwächen auf.

Was ist „israelbezogener Antisemitismus“, was ist legitime Kritik der israelischen Politik? Über diese Frage kommt es immer wieder zu polarisierten Kontroversen, häufig fern von Differenzierungen und Sachlichkeit. Neben der emotionalen Aufgeregtheit macht auch die objektive Problemlage eine entsprechende Unterscheidung schwer. Um eine begründete Einordnung vornehmen zu können, wurden Definitionen mit Unterscheidungskriterien formuliert, in dem Versuch, mehr Klarheit zu schaffen. Die Rede ist von der Definition der „International Holocaust Remembrance Alliance“ (IHRA), von dem „3-D-Test“, ergänzt um ein viertes D, sowie von der „Jerusalem Declaration on Antisemitism“ (JDA). Diese Definitionen sollen im Folgenden zunächst dargestellt und dann hinsichtlich ihrer beanspruchten Trennschärfe kritisch beleuchtet werden. Dabei gelten die Begriffe „Antisemitismus“ und „Judenfeindschaft“ jeweils als Synonyme.

Antisemitismus: Definition und Ideologievarianten

Zunächst soll als Ausgangspunkt eine Definition von Antisemitismus präsentiert werden, die seine verschiedenen Dimensionen unterscheidet: Prinzipiell handelt es sich um eine Feindschaft gegen Juden als Juden. (Alle maskulinen Funktions- und Personenbezeichnungen meinen Menschen unterschiedlichster geschlechtlicher Identität in gleicher Weise.) Die Aversionen beziehen sich auf das angebliche oder tatsächliche „Jüdischsein“, während andere Motive lediglich eine sekundäre Relevanz haben. Idealtypisch lassen sich fünf Ideologievarianten unterscheiden: eine religiöse („jüdischer Rachegeist“), eine sozioökonomische („jüdisches Finanzkapital“), eine politische („jüdische Macht“), eine nationalistische („jüdische Fremdkörper“) sowie eine rassistische („jüdische Rasse“). Gegenüber diesen älteren Formen existieren auch neuere Varianten, wie etwa der sekundäre Antisemitismus (eine gegenüber dem Holocaust bestehende „Schuldabwehr“) oder aber auch die israelfeindliche Form. Die Besonderheit des israelbezogenen Antisemitismus liegt darin, dass sich auch Elemente einer älteren Judenfeindschaft in die Feindschaft gegen Israel als jüdischem Staat mischen.

Antisemitismus: Dimensionen und Erscheinungsformen

Antisemitismus kann unterschiedliche Dimensionen annehmen und unterscheidet sich dadurch von anderen Feindschaften gegen Minderheiten. In diesen lässt sich meist eine Einstellung von „oben“ nach „unten“ feststellen, wobei die gemeinten Gruppen als minderwertig konstruiert werden. Zwar kursieren auch beim Antisemitismus Einstellungen dieser Art, doch gibt es hier ebenfalls Haltungen von „unten“ nach „oben“. In diesem Fall nehmen sich Antisemiten beispielsweise als von Juden unterjocht wahr. Häufig lässt sich auch eine allgemeine Ideologie konstatieren, die nicht nur als bloße Feindlichkeit gegen eine gesellschaftliche Minderheit zum Ausdruck kommt, sondern als ein alle möglichen Entwicklungen erklärendes Weltbild. Hierin liegt ein wichtiger Unterschied zwischen Antisemitismus und Rassismus. Antisemitismus kann sich zudem in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen nach den folgenden Parametern artikulieren: latente Einstellungen, indirekte Anspielungen, manifeste Aussagen, reale Benachteiligungen oder unterschiedliche Gewaltpraktiken. 

1. Die IHRA-Definition allgemein: Darstellung 

Die erste hier dargestellte und kommentierte Definition stammt von der „International Holocaust Remembrance Alliance“ (IHRA), eine zur Erinnerung an den Holocaust gegründete zwischenstaatliche Organisation. Nach früheren anderen Definitionen wurde eine endgültige Fassung auf einer Konferenz in Bukarest im Jahr 2016 festgelegt. Sie lautet: „Der Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. […] Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“ Zu dieser Definition bekennen sich bis dato über 50 Mitgliedsstaaten, was dazu führt, dass sie auch allgemein in der Öffentlichkeit weithin anerkannt wird. 

1a. Die IHRA-Definition allgemein: Kommentierung 

Diese Begriffsbestimmung sollte mit erklärenden Beispielen für die Praxis nutzbar gemacht werden, womit die Bekämpfung der Judenfeindschaft in unterschiedlichen Kontexten gemeint war. Insofern darf an sie auch kein wissenschaftlicher Anspruch in einem engeren Sinne gelegt werden. Gleichwohl sollte eine Definition von einer inhaltlichen Klarheit geprägt sein, was bei der Begriffsbestimmung der IHRA lediglich bedingt der Fall ist. So wird etwa nur diffus und unverbindlich von einem „möglichen Hass“ bei einer „bestimmten Wahrnehmung“ gesprochen. Demnach müsste es eigentlich auch Antisemitismus ohne Hass geben, wird doch dieser Hass nur als eine Möglichkeit benannt. Die Definition bezieht sich ferner etwas unklar auf eine „Wahrnehmung“, eine Erläuterung dazu erfolgt im Text hingegen nicht. Und dann wird später auf einen „traditionellen Antisemitismus“ verwiesen, wobei aber nur zwei mittelalterliche Stereotype ohne andere und entscheidendere Varianten vorkommen. 

1b. IHRA-Unterscheidungsmerkmale: Darstellung 

Die IHRA-Definition nennt in ihrem zweiten Teil zehn Beispiele für Antisemitismus: den „Aufruf zur Tötung oder Schädigung von Juden“; „falsche, entmenschlichende, dämonisierende oder stereotype Anschuldigungen gegen Juden“; das „Verantwortlichmachen der Juden als Volk für das […] Fehlverhalten einzelner Juden“; das „Bestreiten der historischen Tatsache […] des Völkermordes“; den „Vorwurf gegenüber dem jüdischen Volk […], den Holocaust übertrieben darzustellen“; den „Vorwurf gegenüber Juden, sie fühlten sich […] Israel […] stärker verpflichtet als […] ihren jeweiligen Heimatländern“; das „Abstreiten des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung“; die „Anwendung doppelter Standards“ auf israelisches Vorgehen; das „Verwenden von Symbolen und Bildern, die mit traditionellem Antisemitismus in Verbindung stehen“; „Vergleiche […] mit der Politik der Nationalsozialisten“ sowie „das Bestreben, alle Juden […] für Handlungen des Staates Israel verantwortlich zu machen“. 

1c. IHRA-Unterscheidungsmerkmale: Kommentierung 

Während die ersten Beispiele meist als trennscharfe Merkmale akzeptiert werden, lösten die israelbezogenen Ausführungen Einwände aus. Vor allem von wissenschaftlicher Seite wird problematisiert, legitime Kritik an der israelischen Politik solle damit diskreditiert werden. Diese Vorwürfe ignorieren allerdings die Klarstellung, die sich direkt an die Liste der einzelnen Beispiele anschließt: „Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden.“ Die IHRA-Definition differenziert hier zwar, bietet aber keine näheren Erläuterungen zur inhaltlichen Unterscheidung an. Für manche Beispiele treffen die Einordnungen zu, wie etwa in Bezug auf den traditionellen Antisemitismus in israelfeindlicher Form. Doch historisch und politisch falsche Gleichsetzungen, etwa bezogen auf den Nationalsozialismus oder den Rassismus-Vorwurf, könnten für eine antisemitische Wahrnehmung stehen, müssen es aber nicht zwingend. 

2. Der „3-D-Test“: Darstellung der Merkmale 

Im Jahr 2003 stellte der damalige israelische Minister für soziale Fragen Natan Sharansky den sogenannten 3-D-Test als Analyseinstrument vor. Dabei entwickelte er einen an drei Begriffen orientierten Test, der „legitime Kritik an Israel von Antisemitismus“ unterscheidbar machen sollte. Das erste D steht für „Dämonisierung“, wobei das „Böse“ ausschließlich in Israel gesehen werde. Das gelte insbesondere für die Gleichsetzung mit „Nazideutschland“. Das zweite D bezieht sich auf „Doppelstandards“, also auf das Anlegen unterschiedlicher Beurteilungsmaßstäbe. Als Beispiel wird hier die einseitige Fixierung auf Menschenrechtsverletzungen seitens Israels genannt, während zu gravierenderen Menschenrechtsverletzungen in anderen Staaten geschwiegen werde. Das dritte D wiederum steht für „Delegitimierung“, insbesondere des Existenzrechts Israels. Mit einer daran angelehnten Analysemethode könne ein „neuer Antisemitismus“ besser erkannt werden. 

2a. „3-D-Test“: Kommentierung der Merkmale 

Die Ausführungen im „3-D-Test“ sind eher kurz, um ihn klar und prägnant zu halten. Aus diesem Grund wird dieser Test in der Regel positiv aufgenommen. Er überzeugt nach kritischen Betrachtungen in seiner Einfachheit, lassen sich doch bei israelfeindlichen Antisemiten genau die genannten Merkmale wahrnehmen. Gleichwohl spricht diese Einsicht nicht für die allgemeine Trennschärfe, wie ein Gedankenexperiment veranschaulicht. Das soll hier anhand des zweiten Ds exemplarisch veranschaulicht werden: Alle israelfeindlichen Antisemiten hegen die erwähnten Doppelstandards, doch stehen Doppelstandards grundsätzlich nicht zwingend für Judenfeindlichkeit. Es kann für sie auch andere Gründe geben, wie etwa den hohen Anspruch gegenüber der rechtsstaatlichen Demokratie des Staates Israel oder eine einseitig parteiische Solidarität mit den Palästinensern als den postulierten Schwächeren. 

2b. Exkurs: Das vierte D: „De-realisierung“ 

Die Antisemitismusforschenden Monika Schwarz-Friesel und Jehuda Reinharz fügten dem Test ein viertes D hinzu, die „De-realisierung“. Dabei beziehen sie sich auf ein besonderes Bild von Israel, das von den realen gesellschaftlichen und politischen Gegebenheiten auch und gerade bezogen auf die Palästinenserpolitik stark abweicht. Mit „De-realisierung“ sind demnach falsche Darstellungen gemeint, die sich nicht mit nachweisbaren Fakten decken und ein negatives Zerrbild des Staates zeichnen. Beim israelbezogenen Antisemitismus lassen sich genau diese Besonderheiten finden. Doch auch für dieses vierte D gilt der Umkehrschluss nicht: Nicht alle einseitigen oder falschen Auffassungen zu Israel müssen zwingend auf antisemitische Motive zurückgehen. Entsprechend sollten die antisemitischen Ausgangspunkte für eine „De-realisierung“ aufgearbeitet werden, für sich allein genommen stehen dahinter nicht immer judenfeindliche Positionen. 

3. Die JDA-Definition allgemein: Darstellung 

2021 legte eine Gruppe internationaler Wissenschaftler mit Schwerpunkten in der Antisemitismusforschung und verwandten Bereichen die „Jerusalem Declaration on Antisemitism“ (JDA) vor, der sich über 600 weitere Unterzeichner, vornehmlich einige Wissenschaftler aus anderen Kontexten und viele Kulturschaffende anschlossen. Die JDA wurde als ergänzende Arbeitsdefinition zur Definition der IHRA formuliert, sei diese doch „in wichtigen Punkten unklar und […] für unterschiedlichste Interpretationen offen: So könnte etwa Feindseligkeit gegenüber Israel Ausdruck eines antisemitischen Ressentiments sein, aber auch eine Reaktion auf eine Menschenrechtsverletzung.“ Mit der IHRA-Definition einhergehende Einordnungsprobleme sollten mit der JDA behoben werden. Als allgemeine Definition von Antisemitismus wurde formuliert: „Antisemitismus ist Diskriminierung, Vorurteil, Feindseligkeit oder Gewalt gegen Jüdinnen und Juden als Jüdinnen und Juden (oder jüdische Einrichtungen als jüdische).“ 

3a. Die JDA-Definition allgemein: Kommentierung 

Nähere, beispielhafte Erläuterungen nennt die JDA zwar nicht, hebt aber den entscheidenden Punkt hervor, nämlich, dass Feindschaft gegen Juden konstitutiv von dem angeblichen oder tatsächlichen „Jüdischsein“ abgeleitet wird. Da es sich dabei aber um das entscheidende Kernelement von Antisemitismus handelt, hätte es auch eine genauere Erläuterung erfahren und damit einen höheren Stellenwert einnehmen müssen. So ist zwar vom klassischen Antisemitismus die Rede, wo etwa das „Böse“ in den Juden an sich gesehen oder von einer „geheimen Macht“ gesprochen wird, doch benennt die JDA keine Typologie für derartige Vorstellungen, sondern belässt es bei Beispielen für antisemitische Konspirationsideologien. Damit weist diese Definition die gleichen Defizite auf wie die IHRA-Definition und bleibt ebenfalls eine unsystematische Sammlung einschlägiger Vorurteile. 

3b. JDA-Unterscheidungsmerkmale: Darstellung 

Der allgemeinen Definition von Antisemitismus folgen zwei weitere Teile: „Beispiele, die als solche antisemitisch sind“ und „Beispiele, die nicht per se antisemitisch sind (unabhängig davon, ob man die Ansicht oder Handlung gutheißt oder nicht)“. Für den ersten Bereich werden etwa genannt: „die Symbole, Bilder und negativen Stereotypen des klassischen Antisemitismus […] auf den Staat Israel anzuwenden“ oder „Menschen, weil sie jüdisch sind, aufzufordern, Israel oder den Zionismus öffentlich zu verurteilen“. Als „nicht per se antisemitisch“ soll demgegenüber gelten: „Unterstützung der palästinensischen Forderungen nach Gerechtigkeit“, „Kritik oder Ablehnung des Zionismus als eine Form von Nationalismus“ oder „faktenbasierte Kritik an Israel als Staat“. Eine besondere Aufmerksamkeit verdient die folgende Aussage für die konkrete Einordnung: „Boykott, Desinvestition und Sanktionen sind gängige, gewaltfreie Formen des politischen Protests gegen Staaten. Im Falle Israels sind sie nicht per se antisemitisch.“ 

3c. JDA-Unterscheidungsmerkmale: Kommentierung 

Die JDA bezieht sich auf antisemitische und nicht-antisemitische Äußerungen sowie auf verhältnismäßige und nicht verhältnismäßige Bekundungen gegenüber Israel. Zu Recht wird auf die unterschiedlichen Ebenen verwiesen, muss doch eine einseitige Kommentierung der Politik des jüdischen Staates keine antisemitischen Wurzeln haben. Gleichwohl kann dies der Fall sein, was entsprechende Erläuterungen nötig gemacht hätte. Gerade bei den Ausführungen zur Boykottpraxis wäre dies wichtig gewesen: Erfolgt beispielsweise ein Boykott gegen alle Juden als jüdische Menschen, dann hat man es mit einer antisemitischen Position zu tun. Erfolgt aber ein Boykott etwa allein gegen Produkte, die aus den von Israel besetzten Gebieten stammen, ist dies nicht notwendigerweise ein antisemitischer Akt. Diese Ausführungen spielen auf die BDS-Kampagne an, in der führende Aktivisten aus dem arabischen Raum offen erklärt haben, sie wollten die Existenz des Staates Israel aufheben. Damit hätte man es aber mit einer Einstellung mit antisemitischen Folgen zu tun. 

3d. Analyse zur Boykottforderung für eine Unterscheidung 

Gerade die Boykottforderungen werden heftig diskutiert und sollen anhand des folgenden Beispiels erörtert werden. Grundsätzlich muss eine gewaltlose Boykottforderung nicht antisemitisch sein, es stellt sich aber gleichzeitig die Frage, weshalb sie gegenüber Israel, aber nicht gegenüber anderen Ländern mit deutlich schwerwiegenderen Menschenrechtsverletzungen erhoben wird. Darüber hinaus muss auch die Frage gestellt werden, ob von einem solchen Boykott auch alle israelischen Bürger, unabhängig von ihren Positionierungen, betroffen sein sollten. Schließlich geht es um die Einstellung zum Existenzrecht des israelischen Staates, das von Boykottaktivisten mitunter dezidiert in Frage gestellt wird. Die letztgenannte Haltung spricht israelischen Juden schlicht das Recht auf nationalstaatliche Selbstbestimmung ab. Die objektive Folge einer solchen Vorstellung ist zweifellos Antisemitismus. 

Differenzierung von drei Grundpositionen zur Unterscheidung 

Um israelbezogenen Antisemitismus von einer ­legitimen Kritik der israelischen Politik besser unterscheiden zu können, wird im Folgenden eine Differenzierung von Einstellungen über drei idealtypische Grundpositionen vorgenommen: a) antisemitische Israelfeindlichkeit, b) nicht-antisemitische Israelfeindlichkeit und c) nicht-antisemitische Kritik an der israelischen Politik. Zur Erläuterung bedarf es zunächst einer weiteren Unterscheidung: Feindlichkeit bedeutet immer eine rigorose Negierung, während Kritik für eine differenzierte Wertung steht. Auffassung a) basiert auf einer antisemitischen Grundlage und stellt die konstitutive Basis für diese Israelfeindlichkeit dar. Demgegenüber kann es bei Auffassung b) eine Israelfeindlichkeit ohne diese Motivation geben, etwa aufgrund eines einseitigen Antiimperialismus angeblich zugunsten der Palästinenser. Auffassung c) wiederum geht von einer nicht-antisemitischen Kritik der israelischen Politik aus und wendet einen differenzierten, menschenrechtlichen Blick auf alle Seiten an. 

Schlusswort und Zusammenfassung 

Dieser Beitrag ordnet die jeweiligen Definitionen zu Antisemitismus und ihre Positionen exakter ein. Dazu sei noch einmal an die Ausgangsdefinition erinnert: „Antisemitismus meint Feindschaft gegen Juden als jüdische Menschen“. Diese Grundeinstellung muss definitiv als Motiv für eine israelfeindliche Position nachgewiesen werden, wird von einer antisemitischen Ausrichtung entsprechend einseitiger oder falscher Positionierung gesprochen. Ebenso kann eine Differenzierung erfolgen, nach der etwa bestimmte Forderungen nicht notwendig antisemitische Grundlagen, aber antisemitische Auswirkungen haben. Aber auch eine nicht-antisemitische Israelfeindlichkeit ist keineswegs unproblematisch, ihre Einseitigkeit und Realitätsferne muss ebenfalls kritisiert werden. Das sollte allerdings auf einer anderen Ebene öffentlicher und wissenschaftlicher Kontroversen im differenzierten Sinne erfolgen.


Literatur:

IHRA: https://holocaustremembrance.com/resources/arbeitsdefinition-antisemitismus

JDA: https://jerusalemdeclaration.org/wp-content/uploads/2021/03/JDA-deutsch-final.ok_.pdf

3-D-Test: https://www.antisemitismusbeauftragter.de/Webs/BAS/DE/bekaempfung-antisemitismus/was-ist-antisemitismus/3d-regel/3d-regel-node.html

Schwarz-Friesel, Monika/Reinharz, Jehuda 2013: Die Sprache der Judenfeindschaft im 21. Jahrhundert. Berlin, S. 209 f.
Neu

Ein Beitrag aus