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Der Autor

Prof. Dr. Christian Stecker ist Politikwissenschaftler und leitet den Arbeitsbereich „Politisches System Deutschlands und Vergleich politischer Systeme“ an der TU Darmstadt.

Der Polarisierung ­parlamentarisch begegnen

Warum Konflikte besser mit flexiblen Mehrheiten statt mit ­Koalitionszwang und Brandmauern entschieden werden sollten

Meinungsverschiedenheiten sind eine unvermeidbare Rahmenbedingung moderner Gesellschaften. In der Demokratie und ihren Parlamenten gilt es, diese Konflikte fair und friedlich auszutragen und zu entscheiden. In der Bundesrepublik geschieht dies ausschließlich im starren Korsett eines Gegeneinanders von Regierungskoalition und Opposition. Dies passt nicht mehr zu einer pluralen Gesellschaft und ihrem fragmentierten Parteiensystem.


Konflikte als Rahmenbedingung von Demokratie


Polarisierung gehört zur politischen Welt wie die Schwerkraft zur physikalischen. Gegensätzliche Ansichten treten überall auf, wo viele Menschen ihre öffentlichen Angelegenheiten gemeinsam entscheiden müssen, vulgo: Politik betreiben. Wie viel und welche Zuwanderung wollen wir? Wie sollten wir auf den Klimawandel reagieren? In welchem Umfang sollte der Staat ökonomische Ungleichheiten korrigieren? Diese Fragen werden unterschiedlich, oft gegensätzlich beantwortet (Mau u. a. 2023). Überwindbar sind diese gegensätzlichen Ansichten nicht. Wir können zwar lang und konstruktiv diskutieren und dadurch andere Meinungen besser verstehen. Ein Konsens, also die Konvergenz auf eine gemeinsame Meinung, wie etwa Jürgen Habermas (2022) hoffte, stellt sich meist nicht ein.

Der Sozialpsychologe Jonathan Haidt (2013) hat die Unvermeidbarkeit von Meinungsverschiedenheiten herausgearbeitet. Menschen verfügen demnach über unterschiedliche moralische „Geschmacksrezeptoren“. Intuitiv gewichten sie Werte wie Fürsorge, Loyalität, Ordnung oder Freiheit anders und kommen so zu unterschiedlichen Urteilen über dieselbe Welt. Beispielsweise beim Großkonflikt über Zuwanderung. Moralische Wahrnehmungen, die stark auf Fürsorge abheben, sehen in Migranten zuvorderst schutzbedürftige Menschen. Eine stärker auf Ordnung und Gruppenzusammenhalt ansprechende Wahrnehmung fragt dagegen zuerst nach Integrationsfähigkeit und Belastungen für die eigene politische Gemeinschaft. Unsere Positionen zu Zuwanderung und anderen Konflikten ergeben sich dabei eher intuitiv. Erst danach äußern wir elaborierte Begründungen; quasi als Pressesprecher unserer moralischen Intuitionen.

Konflikte sind also unvermeidbar. So wie man beim Bau eines Hauses der Schwerkraft nicht entkommt, sollte man daher bei der Konzeption von Demokratie gesellschaftliche Polarisierung als anthropologische Grundkonstante nicht ignorieren. Je mehr Haidts ­Diagnose zutrifft, desto eher kann Demokratie nur eine Ordnung sein, in der unauflösbare Konflikte friedlich und fair ausgetragen werden. Für den Politikwissenschaftler Adam Przeworski (2024) ist Demokratie tatsächlich nicht mehr als eine Methode. Sie garantiere weder Wohlstand noch kluge Entscheidungen. Ihr entscheidender Wert liege darin, die politische Gleichheit aller Bürger anzuerkennen und Konflikte friedlich zu bearbeiten. Jenseits des fairen Verfahrens muss alles andere offen verhandelt und schließlich meist von Mehrheiten entschieden werden. Vorpolitisch können wir nicht festlegen, was die richtige Zuwanderungs- oder Umverteilungspolitik ist – genau darüber sind wir ja zerstritten. Demokratie als reine Methode? Das klingt profan, für einige gefährlich. Auch diese elektorale Demokratie bleibt aber ein enormer zivilisatorischer Fortschritt. Über Jahrtausende „regelten“ zerstrittene Menschen ihre Konflikte gewaltvoll und tun es in vielen Teilen der Welt bis heute.


Entscheidung von Konflikten durch parlamentarische Mehrheitsbildung

In der repräsentativen Demokratie sind es vor allem Parteien, die gesellschaftliche Konflikte organisieren und in den Parlamenten vertreten. Die Entscheidung über Alternativen ist dabei ein zentraler demokratischer Moment. Es sollte die Mehrheitsregel gelten, denn sie gewährleistet, dass alle Abstimmenden und alle Alternativen gleichbehandelt werden. Die einfache Mehrheitsregel übersetzt die Idee politischer Gleichheit in parlamentarische Abstimmungsregeln. Diese Mehrheitsregel wird von den Parteien in unterschiedlichen Ländern allerdings unterschiedlich angewendet. In der Bundesrepublik schließen sie sich routiniert nach Wahlen zu Mehrheitskoalitionen zusammen und vereinbaren Koalitionszwang: Alle Entscheidungen bedürfen demnach der Zustimmung aller Koalitionspartner. Sie schließen dazu unter sich Kompromisse, tauschen Verfügungsrechte über einzelne Themen (Logrolls) und akzeptieren Vetopositionen ihrer Partner. Die Partner dürfen nicht „mit wechselnden Mehrheiten abstimmen“. So stand es bereits 1961 im ersten schriftlichen Koalitionsvertrag der Bundesrepublik und so gilt es bis heute. Die Opposition ist damit ausgeschlossen.

Diese Praxis der Mehrheitsbildung konnte lange für sich in Anspruch nehmen, politische Verantwortlichkeit und Stabilität zu gewährleisten. Vor allem in den Jahren des sogenannten Zweieinhalb-Parteiensystems, als (wie 1961) lediglich Union, SPD und FDP im Bundestag vertreten waren. Die Konfliktstruktur der Bonner Republik war übersichtlich und konnte von den beiden Volksparteien adäquat abgebildet werden. Sie integrierten auch randständige Positionen. Mit der FDP als Scharnier wechselten sie sich an der Regierung ab. Alle Wähler sahen ihre Vertreter so regelmäßig an der Regierung und durften sich damit repräsentiert fühlen.

Allerdings gliederte sich in der Folge das Parteiensystem weiter auf. Dabei erfüllte es die ihm zugedachte Aufgabe vorbildlich. Es soll ja gerade Meinungsverschiedenheiten in der Bevölkerung organisieren und im Parlament abbilden. Denkt die Bevölkerung pluraler, muss auch das Parteiensystem pluraler werden. Und die Bevölkerung dachte inzwischen pluraler in der Folge von Globalisierung, Europäisierung, Bildungsexpansion, Migration und Wiedervereinigung. Die Grünen transportierten in den 1980er Jahren postmaterielle emanzipatorische Einstellungen ins Parlament; die Linke bot sich als Alternative für die in die „neue Mitte“ gerückte SPD an und die AfD füllte eine Repräsentationslücke, die sich für rechtskonservative Wähler auftat, nachdem auch die Union unter Angela Merkel in die Mitte gerückt war. Schließlich stellte das BSW den laufenden Versuch dar, ökonomisch linke mit gesellschaftspolitischen rechten Angeboten zu verschnüren. Seit 2025 sitzen nun fünf Parteien im Bundestag; in einigen Landtagen sechs. Das moderate Anwachsen der Parteienzahl ist mit einer größeren Fragmentierung verbunden, da erst die SPD und später die Union viel von ihrer ursprünglichen Stärke eingebüßt haben.

Das Koalitionskorsett passt nicht mehr zu dieser Gesellschaft, die fragmentierter und polarisierter über politische Themen denkt als noch 1961. Mehrheiten in einzelnen Konflikten liegen oft quer zu der einen formalen Koalitionsmehrheit. Beispielsweise verfügten SPD, Grüne und Linkspartei 2005 und 2013 über eine absolute Sitzmehrheit im Bundestag. Diese hätte für gemeinsame Kompromisse in der Sozialpolitik genutzt werden können (z. B. die Einführung einer Bürgerversicherung). Die gemeinsamen Schnittmengen scheiterten jedoch an Gegensätzen in der Außen- und Sicherheitspolitik; vor allem, weil die Linke aus der NATO austreten wollte. Mehrheitsbildung, so das Dogma des Koalitionszwangs, ist nur als Großkompromiss über alle Themen hinweg denkbar. Entsprechend fügte sich die SPD in große Koalitionen mit der Union. Sozialpolitische Änderungen in Richtung der Parlamentsmehrheit, hinter der laut Umfragen auch Bevölkerungsmehrheiten standen, waren durch das Koalitionsveto der Union blockiert.

Flexible Mehrheiten hätten diese Blockade auflösen können. Dabei erlauben sich die Parteien, je nach Thema unterschiedliche Mehrheiten zu bilden. Die SPD hätte so mit Grünen und Linken Sozialpolitik und mit der Union Außenpolitik betreiben können. Heute könnte die Union mit der AfD in der Migrationspolitik Kompromisse anstreben und zugleich mit der SPD Schnittmengen, z. B. bei der Unterstützung der Ukraine nutzen. Diese thematische Offenheit mag als modellhafte Schreibtischphantasie eines Politikwissenschaftlers daherkommen. Allerdings zeigen Skandinavien und Neuseeland, dass dies zur funktionierenden politischen Realität werden kann (Boston/Bullock 2012). Dabei existiert ein breites Spektrum an Optionen zwischen einer einzigen rigiden Koalitionsmehrheit auf der einen und einer völlig freien parlamentarischen Mehrheitsbildung auf der anderen Seite. Beispielsweise können Koalitionsparteien mit „agree-to-disagree“-Klauseln einzelne Politikfelder definieren, in denen eine Einigung unmöglich erscheint und die Suche nach wechselnden Mehrheiten erlaubt wird. Unauflösbarer Dissens wird so vom koalitionären casus belli zum demokratischen Normalfall deklariert und konstruktiv aufgelöst.

Eine flexiblere Mehrheitsbildung hat viele Vorteile. Für Parteien ermöglicht sie eine profilschonendere Zusammenarbeit. Nun können Kompromisse vermieden werden, die den eigenen Wählern kaum zu verkaufen sind. Beispielsweise hätte die Linke in der Frage des Nato-Austritts im Parlament verlieren können und so ihre pazifistischen Prinzipien bewahren können. Die Zusammenarbeit mit SPD und Grünen in anderen Politikfeldern hätte daran nicht scheitern müssen. Zudem wird eine vom Koalitionszwang befreite Politik handlungsfähiger, da Kompromisse nun im gesamten Parlament gesucht werden können. Wähler und ihre Parteien sind dadurch auch nicht mehr für eine gesamte Wahlperiode vom Mitregieren ausgeschlossen. Es ist grundsätzlich möglich, bei jedem Thema Teil der Mehrheit zu sein. Die Mechanik flexibler Mehrheiten befördert zudem, dass Entscheidungen in die Mitte drängen. Da sich nun jede einzelne Alternative als mehrheitsfähig erweisen muss, haben extreme Positionen zwar Einfluss, aber wenig Chancen, unverändert verwirklicht zu werden. Für einige Politikwissenschaftler:innen ist daher nicht die Mehrheitskoalition, sondern die thematische Mehrheitsbildung die konsequente Verwirklichung politischer Gleichheit in einer repräsentativen Demokratie (Ward/Weale 2010; Ganghof 2021).


Die Brandmauer als Fanal des Koalitionskorsetts

Die demokratietheoretischen Vorzüge flexibler Mehrheiten schärfen auch den Blick auf die Probleme der Brandmauer gegen die AfD. Aus einer Kritik an der Brandmauer folgt nicht, dass man die AfD für eine normale Partei halten muss oder gar ihren Einschluss in Regierungskoalitionen fordert. Entscheidend ist, dass die Brandmauer verlangt, dass es keine einzige parlamentarische Mehrheit mit der AfD geben darf, selbst wenn es in einzelnen Fragen inhaltliche Schnittmengen und rechnerische Mehrheiten gäbe. Wer das fordert, muss zu einem demokratietheoretischen Problem Stellung beziehen: In einer repräsentativen Demokratie heißt der Ausschluss einer Partei immer auch, dass ihre Wähler in der thematischen Repräsentation nicht gleich berücksichtigt werden. Ihre Stimmen bzw. die ihrer Abgeordneten zählen formal, dürfen politisch aber niemals den Ausschlag geben. Dabei führt es in die Irre, auf den regelhaften Ausschluss von Oppositionsparteien in der Koalitionsdemokratie zu verweisen. Der derzeitige Ausschluss der Grünen ist beispielsweise situativ, unter einer anderen Parlamentszusammensetzung kämen sie grundsätzlich als Koalitionspartner infrage. Der Ausschluss der AfD ist dagegen kategorisch und dies mindert die politische Gleichheit ihrer Wähler.

Dieser Kritikpunkt ist rein prozedural und verteidigt keine inhaltlichen Forderungen der AfD. Die Kritik zweifelt daran, dass der kategorische Ausschluss der Partei und ihrer Wähler zu rechtfertigen ist – vor allem, wenn es nicht um fundamentale Fragen der Verfassungsordnung geht, sondern um Alltagsstreit über Kernenergie, Rundfunkbeitrag, Grunderwerbsteuer oder Zurückweisungen an Grenzen. Je höher die Brandmauer gezogen wird, desto schwieriger wird diese Rechtfertigung.

Offensichtlich verteidige ich damit, dass die AfD ihre Positionen haben darf und diese im politischen Prozess faire Berücksichtigung (nicht Verwirklichung!) finden müssen. Dies ist allerdings nicht mehr als die Akzeptanz eines pluralistischen Minimums und zudem mit der Überzeugung verbunden, dass extremistische Politik in der gefestigten Demokratie der Bundesrepublik ohnehin nicht im Ansatz mehrheitsfähig ist. Auf mehr zu hoffen, als dass wir im Rahmen einer elektoralen Demokratie fair und friedlich unsere Meinungsverschiedenheiten austragen, ist wohl vergeblich. Im fairen und friedlichen Wettbewerb darf man so für multikulturelle oder eben auch ethno-kulturelle Gesellschaftsvorstellungen werben. Man stigmatisiert aber nicht vorpolitisch die Gegenseite und schließt sie politisch kategorisch aus. Wer getrennt von der eigenen politischen Haltung über demokratische Fairness nachdenkt, dürfte manchmal skeptisch die Stirn runzeln, wenn er hinter die normativen Setzungen vieler politikwissenschaftlicher Studien schaut. Welche Positionen und Parteien dürfen denn aus welchen Gründen genau auf keinen Fall „normalisiert“ werden und überhaupt gar nicht erst Teil des demokratischen Diskurses sein?

Offensichtlich erweist die Brandmauer der Zufriedenheit mit Demokratie einen Bärendienst. Die demokratische Praxis kann von AfD-Wählern heute so aufgefasst werden, dass ihre Anliegen keinen Einfluss auf Entscheidungen haben dürfen. Entsprechend ist es nicht verwunderlich, dass AfD-Wähler in Umfrage zwar eine große Zustimmung zur Idee der Demokratie angeben, zugleich aber eine große Unzufriedenheit mit der demokratischen Praxis kundtun. Die emotionale Polarisierung um die Brandmauer hat zudem besorgniserregende Ausmaße angenommen. Meinungsverschiedenheiten werden zunehmend in einem Freund-Feind-Schema austragen, in dem Kompromisse undenkbar werden.

Zum demokratietheoretischen Defekt der Brandmauer tritt ein strategischer Malus: Die Brandmauer zwingt die anderen Parteien dazu, immer größere und heterogenere Koalitionen gegen die AfD zu bilden. Damit steigen genau jene Kompromisskosten, die das Parteiensystem ohnehin belasten. Die Parteien diesseits der Brandmauer werden ununterscheidbarer. Die AfD jenseits der Brandmauer bleibt dagegen vor jeder realpolitischen Bewährungsprobe geschützt. Sie muss weder ihre eigene Zerstrittenheit überwinden (oder sichtbar werden lassen), wenn ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch liegt. Noch muss sie politisch liefern oder Kompromisse erklären. Sie kann Fundamentalopposition betreiben und zugleich behaupten, sie werde nur ausgeschlossen, weil sie die eigentlichen Interessen der Wähler vertrete.

Für die Union ist dieses Dilemma besonders schwierig. In einigen Streitfragen ist sie mit der AfD nicht deckungsgleich positioniert, steht aber doch auf derselben Seite des Konflikts. Mehrheiten darf sie nur nach links bilden. Besonders in der Migrationspolitik hat die Union in den Augen vieler Wähler daher eine Schlagseite nach links, obwohl rechts von ihr zumindest theoretisch mehrheitsfähige Positionen existieren. Laut Umfragen stehen hinter diesen möglichen parlamentarischen Mehrheiten auch Bevölkerungsmehrheiten. Dass diese potenziellen Parlamentsmehrheiten niemals praktisch getestet werden können, beschädigt die Glaubwürdigkeit der Union gegenüber Wählern, die eine restriktivere Politik wünschen. Zugleich wäre eine normale Koalition mit der AfD für die Union politisch und normativ hochriskant. Einen relevanten Teil ihrer Wähler und Mitglieder würde sie dann wohl verlieren – vermutlich ebenso bei einer Öffnung in Richtung Linkspartei.

Ich plädiere daher für einen anderen Weg: nicht für Schwarz-Blau im Koalitionskorsett, sondern für flexible Mehrheiten ohne Koalitionszwang. In einem solchen System könnte die AfD an Entscheidungen mitwirken, wenn ihre Stimmen für mehrheitsfähige, nicht extreme Positionen den Ausschlag geben. Sie verfügte aber weder über koalitionäre Vetooptionen noch über eigenständig geführte Ministerien oder politische Paketdeals für randständige Positionen. Diese Macht, die ihr kraft Koalitionszwang zuwüchse, fürchten vor allem Menschen, die in der AfD eine demokratie- und menschenfeindliche Partei sehen. Flexible Mehrheiten wären daher nicht nur demokratischer als die hermetische Brandmauer, sondern – bestenfalls – sogar sicherer als ein späterer Zwang zur Koalition mit einer hinter der Brandmauer weiterwachsenden AfD. In jedem Fall würde eine größere parlamentarische Abstimmungsflexibilität ermöglichen, dass die pluralisiertere Gesellschaft im Parlament adäquater abgebildet wird.



Literatur

Boston, Jonathan/Bullock, David 2012: Multi-party governance: Managing the unity-distinctiveness dilemma in executive coalitions. In: Party Politics, 18, S. 349–368. https://doi.org/10.1177/1354068810382937

Ganghof, Steffen 2021: Beyond Presidentialism and ­Parliamentarism: Democratic Design and the Separation of Powers. Oxford.

Habermas, Jürgen 2022: Ein neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit und die deliberative Politik. Berlin.

Haidt, Jonathan 2013: The righteous mind: why good people are divided by politics and religion. London.

Mau, Steffen/Lux, Thomas/Westheuser, Linus 2023: ­Triggerpunkte: Konsens und Konflikt in der Gegenwarts­gesellschaft. Berlin.

Przeworski, Adam 2024: Who Decides What Is Democratic? In: Journal of Democracy, 35, S. 5–16. https://doi.org/10.1353/jod.2024.a930423

Ward, Hugh/Weale, Albert 2010: Is Rule by Majorities Special? In: Political Studies. 58, S. 26–46. https://doi.org/10.1111/j.1467-9248.2009.00778.x